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tech reform

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der tech reform GmbH, Niederurseler Allee 8-10, 65760 Eschborn (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Erbringung von IT-Beratungsleistungen, Managed Services und Software-as-a-Service (SaaS).

(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungen

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Einzelvertrag (zusammen „Vertrag").

(2) Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungskategorien:

  • IT-Beratung — Strategische und operative Beratung zu IT-Governance, Compliance und Prozessoptimierung.
  • Managed Compliance — Laufende Betriebsführung und Überwachung regulatorischer Anforderungen.
  • Souveräne Datacenter — Planung, Aufbau und Betrieb von Rechenzentrumsinfrastruktur mit deutscher Datenhoheit.
  • ProcesOS (SaaS) — Bereitstellung der ProcesOS-Plattform als Software-as-a-Service für Collaborative Process Governance.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen, bleibt aber gegenüber dem Kunden verantwortlich.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der zur Entgegennahme von Erklärungen und zur Erteilung von Freigaben berechtigt ist.

(3) Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Anbieters. Hieraus resultierende Mehraufwände werden nach Aufwand vergütet.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise des Anbieters.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Bei laufenden Leistungen (Managed Services, SaaS) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.

§ 6 SaaS-Besondere Bestimmungen (ProcesOS)

(1) Für die Nutzung der ProcesOS-Plattform räumt der Anbieter dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit ein.

(2) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der SaaS-Plattform von 99,5 % im Monatsmittel an (gemessen an den Betriebsstunden, geplante Wartungsfenster ausgenommen). Weitergehende Verfügbarkeitszusagen bedürfen einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung (SLA).

(3) Der Anbieter erstellt regelmäßige Datensicherungen. Die Verantwortung für den Inhalt der eingegebenen Daten liegt beim Kunden.

(4) Nach Vertragsende werden die Kundendaten innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen Format bereitgestellt und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden ausschließlich gemäß der DSGVO. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

(3) Die Datenverarbeitung erfolgt grundsätzlich auf Infrastruktur innerhalb Deutschlands (netcup-Rechenzentren). Ein Transfer in Drittländer findet nur statt, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart und durch geeignete Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln) abgesichert ist.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Mängel an den Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Der Anbieter wird gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist nachbessern.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge (Beratung, Implementierung) enden mit Abnahme der vereinbarten Leistung, sofern kein Enddatum vereinbart ist.

(2) Dauerschuldverhältnisse (Managed Services, SaaS) haben eine Mindestlaufzeit gemäß Einzelvertrag. Sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden, es sei denn, im Einzelvertrag ist eine andere Regelung getroffen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Geistiges Eigentum

(1) Alle Rechte an der vom Anbieter entwickelten Software, Dokumentation, Methoden und Werkzeugen verbleiben beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Der Kunde erhält an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (Berichte, Konzepte, Konfigurationen) mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Stand: Mai 2026

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